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Die theoretische Prüfung:

Gut gelernt ist schon fast bestanden, denn die theoretische Prüfung besteht aus exakt denselben Fragen, die Sie schon vom Übungsbogen kennen. Sie funktioniert nach dem »Kreuzchen-Prinzip« (Multiple Choice), d.h. man kreuzt die richtigen Antworten an und trägt ab und zu eine Zahl als richtige Antwort ein. Die Fragen haben eine bestimmte Fehler-Wertigkeit (2 bis 5 Fehlerpunkte).

Seit dem 1.7.2004 gibt es Neuregelungen bei der Bewertung der theoretischen Prüfung: Mit maximal 10 Fehlerpunkten (früher: 9) aus 30 Fragen hat man die Pkw-Prüfung bestanden, man darf dabei jedoch nicht zwei Fragen falsch beantworten, die mit 5 Fehlerpunkten bewertet sind.

Die Prüfungs-Fragebögen enthalten wörtlich genau dieselben Fragen wie die Fahrschul-Übungsbögen. Natürlich können die Fragen in der Prüfung anders »gemixt« sein.

Die Prüfungen werden von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer abgenommen. Prüforganisationen sind, je nach Standort, TÜV oder DEKRA. Die theoretischen Prüfungen finden bei uns in den Fahrschulräumen statt.

Ein Fahrschüler kann die theoretische Prüfung erst ablegen (frühestens drei Monate vor dem Erreichen des Mindestalters), wenn er

  • mindestens den vorgeschriebenen theoretischen Unterricht komplett besucht hat und die Fahrschule davon überzeugt ist, dass er die nötigen Kenntnisse besitzt,
  • die Fahrschule ihm darüber eine Ausbildungsbescheinigung ausgestellt hat,
  • und der amtliche Prüfauftrag inzwischen bei der Prüfstelle TÜV oder DEKRA angekommen ist.

Wer Schwierigkeiten beim Lesen bzw. Prüfungsangst hat und die theoretische Prüfung lieber mündlich machen möchte, sollte sich mit seinem Fahrlehrer absprechen.

Es gibt Fragebögen in vielen ausländischen Sprachen, in denen man auch geprüft werden kann. Einen Sprachtest muss man deswegen nicht machen (den gibt es nicht mehr). Prüfungen mit Dolmetscher werden meist nicht mehr durchgeführt. Für einige Sprachen gibt es sogenannte Minidisc-Prüfungen (dort wird der Text aus einem Minidisc- Spieler in der Landessprache vorgelesen). Infos darüber in der Fahrschule.

Eine nicht bestandene theoretische Prüfung kann bei uns unter bestimmten Voraussetzungen nach drei Tagen wiederholt werden. Nach drei nicht bestandenen Theorie-Prüfungen gibt es eine Prüfungssperre von 3 Monaten.

Bei der Erweiterung der leistungsbeschränkten Klasse A auf die unbeschränkte Klasse A vor Ablauf der 2-jährigen Frist entfällt die theoretische Prüfung.

Weiterhin entfällt die theoretische Prüfung bei der Erweiterung von der Klasse B auf BE.