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  Klasse BE



Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse B und Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt.

Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit
- Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,

- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.

Führerscheininhaber der „alten“ Klasse 3 dürfen alle einachsigen Anhänger (einschließlich Hänger mit  Tandem-Achsen) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.

Mindestalter: 18 Jahre

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

 
Krafträder
A / A1 / M
PKW
B / BE
LKW
C /
CE / C1 / C1E

Busse
D1 / D1E / D / DE


Zugmaschinen
T / L