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  Klasse B



Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw.
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t

Mindestalter: 18 Jahre

Eingeschlossene Klassen: M, L, S

 
Krafträder
A / A1 / M
PKW
B / BE
LKW
C /
CE / C1 / C1E

Busse
D1 / D1E / D / DE


Zugmaschinen
T / L