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  Klasse CE




(Lastzüge und Sattelzüge)
Kraftwagen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) und
Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse

Mindestalter: 18 Jahre. Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.

Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig

Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE

 
Krafträder
A / A1 / M
PKW
B / BE
LKW
C /
CE / C1 / C1E

Busse
D1 / D1E / D / DE


Zugmaschinen
T / L