Klasse CE


(Lastzüge und Sattelzüge)
Kraftwagen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) und
Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse
Mindestalter: 18 Jahre. Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.
Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE
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