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"Führerschein mit 17"
Wie kommt man an den Führerschein mit 17?
Man kann sich mit 16einhalb Jahren bei uns zur Fahrausbildung der
Klasse B oder BE anmelden und einen Ausnahmeantrag beim zuständigen
Amt stellen. Die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen. Wenn der
Antrag bewilligt wird, was ohne Punkte in Flensburg normalerweise der Fall
sein wird, beginnt die übliche Ausbildung in der Fahrschule (Unterricht, Fahrstunden, theoretische und praktische Prüfung).
Frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag kann die Fahrprüfung
abgegelegt werden. Wer die Prüfung besteht und 17 Jahre alt geworden ist,
erhält keinen echten Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung mit der Ausnahmegenehmigung. Dieses Blatt Papier ist nur in Deutschland gültig,
es berechtigt aber auch in denjenigen Bundesländern zum Fahren, die
eventuell gar keine eigene Ausnahmeregelung eingeführt haben.
Welche besonderen Auflagen gelten mit 17?
- Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson
mitfahren. Wer dafür in Frage kommt, wird bereits bei der Erteilung
der Prüfbescheinigung namentlich festgelegt und eingetragen.
Es kann also nicht einfach »irgendjemand« als Begleitperson mitgenommen werden.
- Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung
der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen.
- Für beide, Fahrer und Beifahrer, gelten die 0,5-Promille-Grenze und
die übrigen einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel.
- Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf also nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen, sondern soll nur als Berater mitfahren.
Weitere Informationen gibt es bei unserem Team...
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