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Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

Dieses Seminar wird in Gruppen zu mindestens 6 und maximal 12 Teilnehmern durchgeführt. Es besteht aus 4 Sitzungen á 135 Minuten Dauer und einer Beob-achtungsfahrt zwischen der 1. und 2. Sitzung. Es besteht Teilnahmepflicht an allen Sitzungen und an der Beobachtungsfahrt.

Dieses Seminar wird von der Behörde angeordnet. wenn es während der Probezeit zu einem Verstoß der Kategorie A oder zwei Verstößen der Kategorie B kommt. Zusätzlich wird die Probezeit um 2 Jahre verlängert.

Kategorie A:

(bereits beim ersten A-Delikt wird ein Aufbauseminar angeordnet):

Unfallflucht, unterlassene Hilfeleistung, fahrlässige Tötung oder Körperverletzung, Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit, Fahren unter Drogeneinfluss, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Benutzung unversicherter oder nicht zugelassener Fahrzeuge (z.B. ohne Betriebserlaubnis), verbotene Fahrgastbeförderung, Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot, stark überhöhte Geschwindigkeit (ab 21 km/h Überschreitung), mangelnder Sicherheitsabstand, falsches Überholen, falsches Abbiegen, unerlaubtes Wenden oder Rückwärtsfahren, falsches Verhalten an Bahnübergängen, an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen, an Zebrastreifen, falsches Verhalten an Ampeln, am STOP-Schild, bei Haltzeichen von Polizeibeamten, Missachten der Vorfahrt.

Kategorie B

(erst nach zwei B-Delikten wird ein Aufbauseminar angeordnet):

Kennzeichenmissbrauch. Sonstige Straftaten und Verkehrsverstöße aus dem Bußgeldkatalog, die nicht in Katalog A stehen und mindestens 40 EURO Geldbuße kosten.